Juni 2024
​Wir sagen DANKE für ein hervorragendes Wahlergebnis für unsere Bürgervereinigung Teningen
Die Bürgervereinigung Teningen wurde am 9. Juni, bei der Wahl des Gemeinderates, mit 22.081 gültigen Stimmen von den Bürgern zur zweitstärksten Gemeinderatsfraktion gewählt.
Für uns ein hervorragendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass wir uns erst vor etwa fünf Jahren gegründet haben, um als unabhängige Bürgervereinigung die Interessen der Bürgerschaft im Gemeinderat zu vertreten.
In den kommenden fünf Jahren werden wir mit vier Sitzen im Gemeinderat vertreten sein. Das heißt mit der doppelten Anzahl, mit der mir bisher für die Bürger eingestanden sind.
Mit unseren Gemeinderäten aus Teningen, Köndringen und Nimburg sind wir in fast allen Ortsteilen vertreten und jederzeit für ihre Belange ansprechbar.
Wir wollen uns auf diesem Wege ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wähler für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und versprechen, auch in der kommenden Wahlperiode ein vertrauensvoller, kompetenter und zuverlässiger Partner der Bürgerinnen und Bürger im Gemeinderat zu sein.
Ihre Bürgervereinigung Teningen
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Januar 2024
Haushaltsrede der BVT-Gemeinderäte
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren
Zur allgemeinen politischen Lage in der Welt und unserem Land wurde in den verschiedenen Medien zuletzt ausgiebig berichtet. Diese Themenfelder hier erneut anzusprechen erspare ich uns, obwohl es durchaus von großer Wichtigkeit wäre sie jedem nochmals vor Augen zu führen. Fakt ist, dass auf der Welt wieder Frieden herrschen muss. Jedes Todesopfer ist eines zu viel. Wir wünschen uns wieder friedliche Zeiten und in allen Belangen vernünftige Entscheidungen von den verantwortlichen Amtsträgern.
Nun zu unserem Teningen,
Noch ist es unser riesiger Vorteil gegenüber vielen anderen Gemeinden, dass unsere Gewerbesteuereinnahmen bislang nicht eingebrochen sind, zumindest liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor. Umlandgemeinden wurden überrascht von Rückzahlungspflichten über bereits vereinnahmte Gewerbesteuervorauszahlungen.
In unserer Situation bedeutet das aktuell – wir haben noch die Planungssicherheit. Das ist viel Wert und schützt uns bislang vor dem ganz ganz großen finanziellen Desaster.
Trotz allen günstigen Voraussetzungen auf der Einnahmeseite - höchste Gewerbesteuereinnahmen jemals schließt der Haushalt der Gemeinde Teningen wieder mit einem Verlust von über drei Millionen Euro ab.
Es ist das dritte Jahr in Folge mit einem defizitären Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung stehen uns weitere vier Jahre mit in der Summe 14,3mio € Defizit bevor.
Zusätzlich stehen uns in diesen drei Jahren laut Haushaltsplan in der Summe 16,5mio an Kreditaufnahmen ins Haus. Wie sich das entwickelt wird man sehen. Die Zinsbelastung wird sich zu den zurückliegenden Niedrigzinsjahren erheblich erhöhen. Das muss auch bezahlt werden.
Auch werden die Gebäudekosten weiter steigen. Auch das wird zu spüren sein.
Die Summe der Abschreibungen, die eigentlich erwirtschaftet werden sollten, werden mit der Fertigstellung des Kindergarten Nimburg, aus der Presse mittlerweile eher bekannt geworden als Pannenkindergarten) und der Schulturnhalle Köndringen weiter steigen.
Den Ratschlägen in unseren Haushaltsanträgen aus den vergangenen Jahren nicht zu folgen, Projekte kleiner zu halten, wird mit den jetzt daraus resultierenden Kosten für unser Bürger sehr sehr teuer werden.
Bei neuen Projekten wie der notwendigen Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes, eine Pflichtaufgabe die ansteht, dem Neubau des Bauhofs oder die Überlegungen zum Schwimmbad Teningen wird darüber zu diskutieren sein was noch finanzierbar ist oder ob die Gemeinde hier aufgrund der zurückliegenden Entscheidungen zwingend, wenn auch nicht gewollt Abstriche im Umfang der Bauten machen muss.
Es ist festzuhalten, dass die Gebühren- und Steuer- Kuh Teningen bald vollends zu Ende gemolken sein dürfte. Jede Steuer und alle Gebühren wurden in den letzten drei Jahren erhöht. Diese Quelle ist endlich, oder der Druck aus der Bevölkerung wird weiter steigen.
Wir haben mit den höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten kein Einnahmeproblem, sondern mit einigen überzogenen Prestigeprojekten ein Ausgabenproblem. Die Köndringer Halle hätte es wie von uns mehrfach angeregt auch kleiner getan. Mit dem übrigen Geld hätte man in die zwischenzeitlich sicher erheblich renovierungsbedürftige Lechhalle investieren können. Was bringt uns der Bau einer dritten Handballfeldhalle in der Gemeinde wenn die zweite Halle (Lechhalle) evtl. aufgrund verschiedener Mängel bald nicht mehr zur Verfügung stehen könnte oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Die Gelder für eine entsprechend notwendige Renovierung der Lechhalle sind mit den ebenfalls allen bekannten noch zu bewältigenden Projekten definitiv nicht da.
Aber diese Entscheidungen wurden bereits getroffen und können nicht rückgängig gemacht werden. Diese Entscheidungen werden uns einholen und man wird merken, dass wir in Köndringen zwar eine schöne neue und sehr große Halle haben die zur Bürgermeisterwahl 2025 fertiggestellt sein wird aber man wird auch merken, dass wir in Teningen eine immer marodere Lechhalle besitzen, deren Weiternutzung hoffentlich keinen anfallenden größeren Reparaturen zum Opfer fällt.
Es sind schon Aussagen gefallen, dass alle Gemeinden am Anschlag sind und negative Haushalte haben. Das wollen wir so nicht stehen lassen. Man muss bedenken, dass nur wenige Gemeinden solche Gewerbesteuereinnahmen wie wirhaben, diese sind in der Region sicherlich bemerkenswert. Hoffentlich bleibt das so.
Eine alte Weisheit trifft doch zu – Es kann vorkommen, dass die Nachkommen mit dem Einkommen nicht mehr auskommen.
Personalkosten:
Wir können die Steigerung der Personalkosten von 2016 , hier waren es ca 5mio€ bei 11.500 Einwohnern (macht 439€ pro Einwohner) auf 2024 mit rund 7,8mio bei 12.200 Einwohnern (das sind dann 639€ Personalkosten pro Einwohner) nicht nachvollziehen. Eine Kostensteigerung um etwa 50%. Da bleibt einiges unerklärbar.
Wenn es so weitergeht werden auch die Rekordeinnahmen durch die Gewerbesteuer nicht reichen die Personalkosten zu decken.
Ein gutes Beispiel in Bezug auf das „neue Stellen schaffen“ ist das seit Bestand viel diskutierte Personalbemessungsgutachten. Das für 60.000€ durch Gemeindegelder vom Gemeinderat beschlossene Gutachten wird vom Bürgermeister genutzt, wenn er es braucht oder besser gesagt es wird aus der Schublade gezogen, wenn es der Argumentation des Bürgermeisters hilft zusätzliche Personalstellen zu schaffen.
Soll das Gutachten jedoch durch den Gemeinderat herangezogen werden um verschiedene Dinge zu argumentieren so schwingt das scharfe Schwert des Datenschutzes über allem.
Der Gemeinderat hat sich in diesem Thema über zwei Jahre an der Nase herumführen lassen. Jetzt fragen wir uns: „War alles wie es argumentiert wurde so notwendig, wurden verwaltungsinterne Abläufe so angepasst, dass alles reibungslos und optimiert ablaufen konnte“. Wir wissen es nicht.
Passend hierzu: In der öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023 wurde unter Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 bekanntgegeben, dass der Gemeinderat beschlossen hat eine uneinbringliche Forderung in Höhe von 444.907€ niederzuschlagen. Warum und wieso es zu dieser Höhe des Forderungsausfalles gekommen ist, sollte dem Gemeinderat noch bekanntgegeben werden. Bis heute liegt diesbezüglich jedoch nichts Detailliertes vor. Wir werden hier in der Folge genau hinschauen, ob diese Situation zu einer Gebührenerhöhung in einem bestimmten Bereich führen könnte.
Trotz allerbester Finanzausstattung stellen wir fest, dass die bisherigen Haushaltsdefizite nicht dafür gesorgt haben, dass die Verwaltung umdenkt, sondern dafür sorgten, dass die Verwaltung weitere Defizite in der mittelfristigen Finanzplanung voraussagt.
Anzumerken bleibt durch uns, dass sich auch in anderen Bereichen mehr tun muss:
Dringend benötigte Bebauungspläne im Unterdorf stocken aus den unterschiedlichsten Gründen. Alles auf andere zu schieben wäre zu einfach.
Wohngebiete wie die Sattler Breite 3 stocken. Anträge aus den letzten Jahren wurden nicht berücksichtigt. Der Kreisverkehr ist Geschichte. Es muss mit Nachdruck vorangehen um junge Familien in Teningen zu halten. Sich dahinter zu verstecken, dass es an anderen liegt, dass es nicht voran geht ist zu einfach.
Das zwischenzeitlich mit Nachdruck verfolgte und seit 2000 genehmigte Gewerbegebiet Breitigen 2 stock massiv.
Die Zeit in der nichts getan wurde, könnte sich nun rächen, denn jetzt fehlt uns die Zeit und der Druck steigt in allen Bereichen.
Es wurde von der Verwaltung ein Haushaltsantrag zur Grundsteuer C befürwortet. Wir glauben nicht, dass dies ein geeignetes Mittel ist, um sehr schnell an bereits erschlossene Bauplätze zu gelangen. Uns sieht das danach aus, dass Eigentümer mit einer Strafsteuer belegt werden könnten ohne Rücksicht auf ehemalige getroffene Vereinbarungen mit der Gemeinde. Stichwort private Erschließungsgesellschaften.
Haushaltsanträge
Haushaltsantrag Hochbordsteine Bushaltestellen.
Andere Gemeinden sind uns in der Umsetzung eines „behindertengerechten ÖPNV“ weit voraus. Im Bestand wird aus unserer Sicht diesbezüglich viel zu wenig getan.
Wir begrüßen die Entscheidung über die bereitgestellten Haushaltsmittel zum Umbau von Bushaltestellen. Ein erster Schritt der kontinuierlich weitergeführt werden muss. Jedes Jahr drei oder vier Bushaltestellen und es tut sich endlich was.
Solche oder ähnliche Maßnahmen dauerhaft auf die lange Bank zu schieben wird sich in Zukunft rächen. Manche Baumaßnahmen muss man mit Weitblick anpacken, damit uns das mal nicht irgendwann alles über den Kopf wächst.
Garderobe Kindergarten:
Es war schön zu sehen, dass die Gemeinde bereit ist nach dem dritten Antrag des Kindergartens auch im Bestand in eine über 50 Jahre alte Garderobe im Kindergarten Köndringen zu investieren.
Wir müssen auch den Bestand im Dorf im Auge behalten und dürfen uns nicht auf zu viele großen Neubauten konzentrieren.
Insgesamt betrachtet ist die Summe der nicht vollzogenen Forderungen der BvT zu hoch, das Bemühen der Verwaltung, trotz hoher Steuereinnahmen den Haushalt ausgeglichen vorstellen zu können aus unserer Sicht zu wenig erkennbar.
Aus den genannten Gründen kann die Bürgervereinigung im Gesamtkontext auch dieses Jahr dem vorgelegten Haushaltsplan nicht zustimmen.
Karl-Theo Trautmann
Bernhard Wieske
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März 2023
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Kindergartengebühren in Teningen!
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Erhöhung ab September 2023 viel zu hoch – trifft vor allem junge Familien
Teningen hat ein Problem mit seinen Finanzen und drei Jahre in Folge mit einem deutlichen Defizit im Gemeindehaushalt. Folgen: Stetige Weitergabe von Kosten in Form von Gebührenerhöhungen, hier Kindergartengebühren. Aber: Laut OECD (Pisa-Studie) hinkt unser Land bei der Bildung (vor allem bei Leuten mit kleinem Geldbeutel) weit hinterher. Voran „marschieren“ z.B. Estland, Finnland, Irland, Polen, Schweden usw. Ergebnis bei uns: Klugheit entscheidet zu wenig über Studium oder Ausbildung.
Wir, die BVT-Gemeinderäte Karl Theo Trautmann und Bernhard Wieske, haben uns sehr deutlich gegen eine Erhöhung der Kindergartengebühren ausgesprochen. Dazu ist noch eine kräftige Erhöhung durch die kirchlichen Träger gekommen. Die Erhöhung beträgt in der Spitze über 18 Prozent in diesem Kindergartenjahr. Nächstes Jahr steht wiederum eine Erhöhung durch die Gemeinde an. Wir haben im Gemeinderat darauf aufmerksam gemacht, dass nicht alle Eltern diese hohen Gebühren bezahlen können. Wirtschaftsverbände in Baden-Württemberg bestätigen inzwischen unsere Haltung. Es wurde auf mögliche Sozialhilfe des Landkreises verwiesen, verbunden mit zu stellenden Anträgen. Unserer Ansicht nach wird hier wiederum ein neues Bürokratiemonster mit Antrags- und Bewilligungsbürokratie aufgebaut. Motto: Bürokratie ist wichtig Hilfe für Kinder geht den Bach runter. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass in vielen Bundesländern keine Kindergartengebühren erhoben werden. Das Land Baden-Württemberg hilft diesen Bundesländern durch den Länderfinanzausgleich mit Milliarden Beträgen, damit diese ihren jungen Familien die Gebührenfreiheit weitergeben können. Gleiche Lebensverhältnisse sind auf den Kopf gestellt. Unsere Kinder sind im Fokus, es geht um sie. Über die Zukunft unseres Landes sollte auf keinen Fall wieder einmal der Geldbeutel entscheiden. Dieser Zustand muss dringend geändert werden!!!
BVT-Gemeinderäte Bernhard Wieske und Karl-Theo Trautmann
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November 2023
Bürgervereinigung – unseren Bürgern verpflichtet
Zusammenfassung Infoveranstaltung
Bürgervereinigung Teningen e.V. zum Thema Grundsteuerreform.
am Mittwoch den 22.11.23 hat die Bürgervereinigung Teningen e.V. zu einer Infoveranstaltung zum Thema Grundsteuerreform in das Gasthaus Krone eingeladen.
Der Einladung sind 70 Bürgerrinnen und Bürger gefolgt, der Gastraum war voll, einige Gäste konnten im angrenzenden Saal noch einen Platz finden.
Wir hatten in beiden Räumlichkeiten Beamer aufgebaut sodass alle Teilnehmer der Präsentation folgen konnten.
Wir sind mit dem Zuspruch sehr zufrieden, und freuen uns schon jetzt auf die nächste Veranstaltung in der unter anderem Themen wie Steuern und Gebühren behandelt werden sollen.
Die PowerPoint Präsentation war stichpunktartig gehalten und wurde von Karl Theo Trautmann detailliert erklärt.
In dem Vortrag kommt ein so genanntes „Mustergrundstück“ vor, es handelt sich tatsächlich um ein Grundstück auf der Gemarkung Teningen, für das bereits ein neuer Bescheid ausgestellt wurde.
Also nicht erfunden oder mit angenommenen Daten, sondern faktisch dargestellt, auf der Grundlage des erstellten Bescheids.
Eine kurze Zusammenfassung.
Die Grundsteuer muss neu geregelt werden
- Olaf Scholz ( damals Bundesfinanzminister ) sagte eine Grundsteuerreform zu, die die Bürger nicht überfordern wird und sich auf keinen Fall eine Mehrbelastung für die Bürger ergeben soll.
Und somit auch keine Mehreinnahmen für die Kommunen bedeuten soll.
- Die BVT stellte einen Haushaltsantrag den Hebesatz vor der Reform nicht zu erhöhen,
wir haben es kommen sehen…
- Auf Antrag der Gemeindeverwaltung Teningen wird der Hebesatz im Jahr 2021 trotzdem um 20 Punkte erhöht.
- Mit der Begründung der Verwaltung, die Summe der Grundsteuereinnahmen solle erhalten bleiben,
Bestand erhalten.
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Hier gab es eine große Mehrheit im Gemeinderat, Wieske und Trautmann waren die einzigen Gegenstimmen.
- Das Bürokratie Monster wurde geboren.
Jeder musste eine Grundsteuererklärung abgeben, obwohl die Daten, die jeder von uns eingegeben hat, schon immer beim Finanzamt bekannt waren.
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Hier wird wieder einmal völlig unnötig Verantwortung auf den Bürger übertragen.
Meines Erachtens nur um uns noch Haftbarer zu machen.
Anhand der Zahlen, die wir gezeigt haben, wird sich für viele die Grundsteuer dramatisch erhöhen.
Hier ist der Gemeinderat gefordert dem Einhalt zu gebieten.
Der Gemeinderat muss den Hebesatz entsprechend senken.
Dazu müsste dann eine Mehrheit im Gemeinderat vorhanden sein.
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Auswirkungen für unsere Bürger
Berechnung Mustergrundstück:
Beispielrechnung 2 Wohnungen - Baujahr 1969 - Erweiterung 1988 - sehr gute Instandhaltung
Fläche: 945 qm
Bodenrichtwert: 390€ / qm
Fläche x Bodenrichtwert = 368.550 €
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Steuermesszahl Grundstück mit überwiegender Wohnnutzung = 0,91 %
Steuermesszahl Grundstück mit sonstiger Nutzung = 1,3 %
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Zu bezahlende Grundsteuer aktuell : 376,00 € pro Jahr
Zu bezahlende Grundsteuer ab 2025 :
Überwiegende Wohnnutzung Steuermessbetrag . 335,38 € x 370 % (Hebesatz) = 1.240,90 € pro Jahr
Sonstige Nutzung Steuermessbetrag : 479,11 € x 370 % (Hebesatz) = 1.772,78 € pro Jahr
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,,Kein Bürgermeister wird es überleben, wenn er den Hebesatz nicht senkt, wenn es zu Mehreinnahmen in seiner Gemeinde kommt"
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,,Ich versichere Ihnen, es wird zu keinem höheren Steueraufkommen kommen,....
daran werde ich mich auch messen lassen"
Statement vom ehemaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer 28.11.2018
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August 2023
Bürgervereinigung – unseren Bürgern verpflichtet
Bereits seit der Gründung im Jahr 2019 hat die BÜRGERVEREINIGUNG-TENINGEN sich zum Ziel gesetzt, die Kosten im Blick zu behalten und den Ökologischen Wandel in der Gemeinde mitzugestalten
Dabei wurden 2 Mitglieder, mit ihrer Stimmen, erfolgreich in den Gemeinderat gewählt.
Bei der nächsten Gemeinderatswahl hoffen wir wieder auf eure zahlreiche Stimmen.
Grundsteuer: Teilweise irrwitzige Erhöhungen befürchtet
Das Bundesgericht hat entschieden: Bisherige Grundsteuerpraxis ist ungerecht.
Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien entwickelt, aber Bund und Land wollen, trotz neuem Gesetz, dass wie bisher gleiche Steuern entstehen.
Antrag der Verwaltung zum Gemeindehaushalt 2021:
Erhöhung Grundsteuer A: 320 auf 340 v.H.
Erhöhung Grundsteuer B: 350 auf 370 v.H.
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Forderung der BVT (Bernhard Wieske und Karl Theo Trautmann):
Keine Erhöhung, zunächst abwarten -die Gesetzesnovellierung bringt voraussichtlich große Änderung.
Die Mehrheit des Gemeinderates stimmte trotz aller Bedenken unsererseits dem Vorschlag der Verwaltung trotzdem zu.
-> Konsequenz für uns: Die BVT musste Haushalt ablehnen.
Eines ist leider ganz klar:
Nach den neuen Bescheiden kommen auf unsere Bürger (Grundstücks-und Wohnungseigentümer, Mieter über Nebenkostenpauschale auch in Gemeindewohnungen) untragbare Erhöhungen zu.
Konsequenz:
Gleiche Steuern bedeuten radikale Senkung des Hebesatzes für Grundsteuern A und B.hierin Teningen.
-> Auf das Verhalten des Gemeinderates und der Verwaltung sind wir BVT`lergespannt.
Wir kämpfen dafür:
Gleiche Grundsteuerkosten wie bisher, wie von Bund und Land erwartet.
Bürger dürfen nicht noch mehr unzumutbar belastet werden.
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Das ganze Dokument zum Download hier.
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Oktober 2023
Bürgervereinigung – unseren Bürgern verpflichtet
Bereits seit der Gründung im Jahr 2019 hat die BÜRGERVEREINIGUNG-TENINGEN sich zum Ziel gesetzt, die Kosten im Blick zu behalten und den Ökologischen Wandel in der Gemeinde mitzugestalten
Dabei wurden 2 Mitglieder, mit ihrer Stimmen, erfolgreich in den Gemeinderat gewählt.
Bei der nächsten Gemeinderatswahl hoffen wir wieder auf eure zahlreiche Stimmen.
Stellungnahme der Bürgervereinigung zur Erhöhung der Kindergartengebühren
Stellungnahme der Bürgervereinigung zur Erhöhung der Kindergartengebühren
Die Elternbeiträge sollen nach der Gemeinderatsvorlage innerhalb der Gesamtgemeinde homogenisiert und perspektivisch an das Niveau der Empfehlungen der Landeskirchen und der kommunalen Landesverbände herangeführt werden.
Städtetag, Gemeindetag Kirchenleitungen sowie kirchliche Fachverbände haben sich auf eine Erhöhung des Elternbeitrages verständigt.
Es wird ausgeführt dass die Sicherstellung eines bedarfsorientierten
und qualitativ überzeugenden Angebotes aus Personalkosten, allgem. Kostensteigerungen eine pauschalen Erhöhung von 2,9 % erfordern. Die Elternbeiträge sollen nach den Empfehlungen der Landeskirchen und kommunalen Landesverbänden einen
Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge erreichen. Die Kostendeckungsgrade der Elternbeiträge an den Betriebskosten der kirchlichen Träger in den Einrichtungen in Teningen lagen vor Corona zwischen 12 und 16 %. Um den vorgeschlagenen Kostendeckungsgrad von 20% Elternanteil zu erreichen soll nun in mehreren Schritten die
Beitragserhöhung vorgenommen werden. Weiter wird darauf verwiesen, sollten die Elternbeiträge nicht zumutbar sein, können die Beiträge teilweise oder ganz vom
Jugendamt übernommen werden. Die Kosten der Kinderbetreuung können auch steuerlich geltend gemacht werden.
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->>> Soweit in Kurzfassung die Erläuterungen.
Die kirchlichen Gremien haben der Erhöhung zugestimmt.
Die in der Höhe maximal vorgeschlagenen Beitragserhöhungen gehen von
In 2 Jahren zu je 50 % in Summe 100 % In 6 Jahren zu je 15 % in Summe 90 %
Einmalig 10 % dann 4 Jahre 25 % in Summe 110 %
Die Elternvertretungen wurden im Beteiligungsverfahren seitens der kirchlichen Träger angehört.
Die Stellungnahmen der Elternvertretungen zu diesen Erhöhungen
sind aber auch sehr deutlich.
Insbesondere wird in den Stellungnahmen der Elternvertretungen
deutlich, dass der selbst erhobene Qualitätsanspruch an
Sicherstellung des Angebotes nicht erreicht wird, von Notbetreuung durch Eltern wird berichtet. Dass unter solchen Umständen die Elternvertretung eine Beitragserhöhung in dieser Form ablehnen ist mehr als verständlich. Da auch Varianten angesprochen werden, wie das eigene Kind zu Hause selbst zu betreuen, bzw. dass andere Gemeinden in Deutschland keine Gebühren erheben, sollte der Blick in Sachen Kinderbetreuung auf
andere Bundesländer geworfen werden. Besonders in nördlichen Bundesländern finden wir vor, dass Elternbeiträge für Kinderbetreuung in Kindergärten ein Fremdwort ist.
Dem Staat ist die Kinderbetreuung dort so wichtig, dass diese durchgeführt wird ohne Elternbeiträge zu erheben. Dass diese Bundesländer dazu noch über den Länderfinanzausgleich von den beitragserhebenden Südländern massiv unterstützt werden, spricht eine deutliche Sprache über die Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland aus. Finanzschwächere Bundesländer, welche auf Unterstützung von
stärkeren Ländern angewiesen sind, gönnen ihren jungen Familien komplette Beitragsfreiheit, während bei uns Beiträge weiter erhöht werden sollen. Gleichwertige Lebensverhältnisse für junge Familien sehen aber ganz anders aus.
Hier hilft auch nicht der Hinweis auf Steuerabzugsfähigkeit oder wenn ganz notwendig auf Antragstellung zur Unterstützung beim Jugendamt. Soll Sozialpolitik so aussehen, dass sich Gutverdiener die Kita problemlos leisten können, weniger verdienende sich
möglicherweise anhören müssen, dass ihr Kind auf Rechnung des Jugendamtes die Kita besucht.
Das kann Sozialpolitik in Teningen im Jahr 2023 nicht sein. Sorgen wir dafür, dass auch in Baden-Württemberg dieselben Verhältnisse anzutreffen sind wie in den angesprochenen
Bundesländern. Ganze Kommissionen von Landeskirchen und kommunalen
Landesverbänden welche aufgeboten werden um Gemeinderatsgremien von Gebührenerhöhungen zu überzeugen wären nicht notwendig. Der Bürokratieapparat zum Einzug der Elternbeiträge wäre ebenso überflüssig, man könnte sich ganz auf das Funktionieren der Kinderbetreuungseinrichtungen konzentrieren. Wahrlich auch ohne Elternbeiträge eine der ganz großen Aufgaben in unserem Gemeinwesen.
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Bürgervereinigung – unseren Bürgern verpflichtet
Mein Kollege Bernhard Wieske hat sich auf die vorausgegangene Aufforderung durch den Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt. Die Begründung für seine mögliche Befangenheit ist seine ehrenamtliche Funktion als Vorsitzender des Elternbeirates. Im Vorfeld hat er bedingt durch die vorgeschriebene Anhörung durch
die kirchlichen Träger bereits eine Stellungnahme unterzeichnet. Dies im Auftrag des Elternbeirates. Komisch an diesem Verfahren ist, dass amtliche Stellen ausführlich über die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung reden dürfen, diese aber auch im Vorfeld mit diesen Erhöhungen befasst waren und evtl. somit befangen sind. Eine rechtliche Prüfung dieses Ausschlusses wegen Befangenheit werden wir nicht vornehmen.
Bernhard kann sein Ausschluss verschmerzen, was er sagen wollte habe ich vorgetragen. Der Bereitschaft auf ehrenamtliches Engagement in solchen Gremien wie Elternbeiräten und dergleichen ist durch diese bürokratische Auslegung ein riesiger Bärendienst erwiesen worden.
Die Bürgervereinigung lehnt die Beitragserhöhung aus den
benannten Gründen ab.​
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Das ganze Dokument zum Download hier.
August 2023
Bürgervereinigung – unseren Bürgern verpflichtet
Bereits seit der Gründung im Jahr 2019 hat die BÜRGERVEREINIGUNG-TENINGEN sich zum Ziel gesetzt, die Kosten im Blick zu behalten und den Ökologischen Wandel in der Gemeinde mitzugestalten
Dabei wurden 2 Mitglieder, mit ihrer Stimmen, erfolgreich in den Gemeinderat gewählt.
Bei der nächsten Gemeinderatswahl hoffen wir wieder auf eure zahlreiche Stimmen.
Unsere Haushaltsanträge 2023
Die Bürgervereinigung Teningen stellt zum Haushalt 2023
der Gemeinde Teningen folgende Anträge:
Kreisverkehr Wilhelm-Köllner-Straße / Wohngebiet Sattler Breite 3
Die 2022 bereits eingestellten Mittel für den Kreisverkehr Sattler Breite 3 sollen gestrichen werden.
Laut Auskunft des RP Freiburg ist ein Kreisverkehr nicht mehr erforderlich und damit entfällt auch
ein möglicher Zuschuss für die Gemeinde.
Für die Gesamtsituation an der Kreuzung am südlichen Ortseingang Köndringen keine gute
Entscheidung. Ein Kreisverkehr wäre hier spätestens mit der Fertigstellung Sattler Breite 3
erforderlich.
Nach der Entscheidung des RP sollten die eingestellten Mittel daher aus Sicht der BVT zunächst für
die Fertigplanung des Wohngebietes Sattler Breite 3 verwendet werden.
Die Schaffung neuer Wohnbauflächen in der Gemeinde hat auch aus gesellschaftlicher Sicht höchste
Priorität, um die jungen Teninger Familien in der Gemeinde zu halten und die Steuerkraftsumme zu
sichern.
Wir bitten um Auskunft wie hier der geplante weitere Fortgang ist.
Wann ist eine mögliche Erschließung geplant?
Wann können baureife Grundstücke von Bauinteressenten erworben werden?
Auflistung der Strom- und Wärmebedarfe von gemeindlichen Objekten
Die Kosten für die Strom- und Wärmebedarfe in den gemeindlichen Objekten
fressen die Finanzen der Gemeinde Teningen in einem noch nie da gewesenen Umfang regelrecht
auf. Ganz besonders aus diesem Grund erscheint es mehr als zwingend erforderlich die einzelnen
Strom- und Wärmebedarfe in den gemeindlichen Objekten (Rathaus, Hallen, Ortsverwaltung,
Schulen, Kindergärten etc.) in einer umfangreichen Übersicht zusammenzufassen und zukünftig
gewissenhaft einzupflegen. Nur so lassen sich hohe Energieverbräuche und damit hohe Ausgaben
zukünftig erkennen und gegebenenfalls durch geeignete Verhaltensänderungen des Personals oder
durch bauliche Änderungen beeinflussen. Die Gemeindefinanzen werden es danken. Es muss
erkennbar sein welches Objekt welchen Energieverbrauch hat. Zuletzt war eine Objektgenaue
Auflistung nicht möglich gewesen.
Das ganze Dokument zum Download hier.
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August 2023
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Bürgervereinigung - unseren Bürgern verpflichtet
Bebauungsplan fürs Unterdorf: Es wird zur ewigen Angelegenheit
Sachstand seit mindestens 10 Jahren:
Grundstücke bzw. Gebäude welche den Besitzer gewechselt haben, werden oftmals bis an die äußersten Grenzen vollgestopft. Anzahl der Wohnungen mit notwendigen Stellplätzen stehen oft in keinem Verhältnis zur Umgebungsbebauung und zur jeweiligen Grundstücksgröße. Oft wurden unverhältnismäßig große Veränderungen vollzogen und sind mit ihren Auswirkungen vorhanden.
Grundlage für eine Genehmigung durch das Landratsamt:
Bundesbaugesetz und Landesbauordnung oder ein für die Gemeinde passender Bebauungsplan.
Oktober 2019
Antrag der BVT Gemeinderäte Bernhard Wieske und Karl Theo Trautmann:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für alle Ortsteile Teningens, um solche Dinge steuern zu können. Unsere Forderung: umgebungsverträgliche Kubatur der Gebäude, Begrenzung Anzahl von Wohnungen auf vorhandene Grundstücksgröße, eindeutiger und praktikabler Stellplatznachweis.
Antrag BVT zur Problemlösung von übergroßer Verdichtung:
Geld bereitstellen für Aufstellung eines Bebauungsplans -> Reaktion: Ablehnung des Antrages durch den Gemeinderat gegen die Argumente der BVT Gemeinderäte obwohl Notwendigkeit dringlich war und ist.
Ein weiteres überdimensioniertes Bauvorhaben stand vor der Genehmigung, erst dann wurde der Bebauungsplan beschlossen. Bebauungspläne sind oft die einzige Möglichkeit um übergroße Dimension nicht zuzulassen und die Bebauung allgemeinverträglich zu steuern.
August 2023 -> Bebauungsplan ist immer noch nicht fertig.
Bürger müssen mit Anwalt ihre Rechte schützen, Nachbarn und weitere Anwohner sind ebenfalls betroffen und oft machtlos. Dieser Zustand in unserer Gemeinde ist untragbar.
Schnelle Fertigstellung des Bebauungsplanes wird verlangt, weiteres Abwarten geht nur zu Lasten der Anwohner.
Auf das Verhalten des Gemeinderates und der Verwaltung sind wir BVT´ler Bernhard Wieske und
Karl Theo Trautmann gespannt.
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Das ganze Dokument zum Download hier