Hier finden Sie Anträge, die durch uns initiiert wurden
Anträge
Ausschnitte aus unserem Programm:
Antrag zur Förderung von Dachbegrünung
Eine Dachbegrünung hat folgende Vorteile:
- Verbesserte Wärmedämmung im Winter, Einsparung von Energiekosten
- Hitzeschild im Sommer, das Dach wirkt wie eine natürliche Klimaanlage
- Erhöhter Schallschutz durch eine gute Schallabsorption der Vegetation
- Luftschadstoffe und Feinstaub werden von den Pflanzen aus der Luft gefiltert
- Schutz vor Wettereinflüssen und Temperaturunterschieden des Daches
- Die Verdunstung des gespeicherten Wassers sorgt für Kühlung und Luftbefeuchtung
- Überschusswasser bei starkem Regen wird zurückgehalten
- Verbesserung des Arbeits- und Wohnumfeldes für die Menschen
- Biotopvernetzung
Gehört somit zum aktiven Umweltschutz.
Gefördert werden sollten alle Dachbegrünungen.
Dächer von Wohngebäuden – Gewerbebauten – Garagen - Anbauten
Fördervorschlag:
Direktförderung von Dachbegrünungen bis 25m² Begrüngungsfläche pauschal 400.-€ / pro Begrüngungsfläche und Grundstück
Zusätzlich zur Grundförderung von 400,00 € pro Anlage soll eine weitere Förderung
von größeren Dachflächen ermöglicht werden:
Fördervorschlag:
Begrünungsfläche 26 m² - 350m² zusätzlich 7,50 € pro m² Begrüngungsfläche ab 351m² zusätzlich 5,00 € pro m²
Vielleicht können Dachbegrünungen der Gemeindeeigenen Gebäude als Ausgleichsmaßnahmen oder Ökopunkte angerechnet werden.
Antrag zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Die beantragte Direktförderung für Haus- Wohnungseigentümer sowie Miet-und Eigentumsgemeinschaften soll mithelfen Strom aus regenerativer Energiequellen zu fördern. Moderne Energieversorgung, bedeutet dort Energie zu erzeugen, wo Sie auch verbraucht wird.
Hervorgehoben bzw. separat gefördert werden sollte die Eigenstromversorgung also die maximale Förderung auf Anlagen die darauf ausgelegt sind den eigenen Strom auch selbst zu verbrauchen.
Der aktive Klimawandel beginnt in den Kommunen, Sie sind am nächsten an der Bevölkerung dran.
Förderungsvorschlag:
Direktzuschuss für PV Anlagen, Anlagenleistung ab 3,5 KW Direktzuschuss 750.-€ pro Anlage.
Weitere 150.- € / pro KW Speicherleistung wenn der Eigenstrom zum Teil selbst genutzt wird durch Akkus oder vergleichbare Speichermedien.
Es werden max. 12 KW Speicherleistung gefördert.
Antrag zur Förderung von Regenwasserzisternen
Starkregenereignisse werden weiter zu nehmen und gehen uns alle etwas an.
Regenwasser zurückhalten wo es entsteht macht am meisten Sinn.
Da die Bestandsgebäude Zahlenmäßig deutlich mehr sind wie die Neubauten der
letzten Jahre muss es auch eine direkte Förderung für Bestandsgebäude geben, welche eine Regenwasserzisterne nachrüsten.
Regenwasser auf möglichst vielen Grundstücken zurückzuhalten entlastet die Kanäle und spart somit auf Dauer auch aufwendige Kanalerweiterungen und den Bau von noch mehr und noch größeren Rückhaltebecken.
Deshalb sollte es einen Direktzuschuss für den Einbau einer Regenwasserzisterne geben.
Die maximale Förderung sollte es für Anlagen geben die einen hohen Eigenverbrauch des angefallenen Regenwassers in der Zisterne belegen. Beispiele: Toilettenspülung und oder die Waschmaschine mit Regenwasser betrieben werden.
Gartenbewässerungsanlagen mit Regenwasser der Zisterne.
Fördervorschlag:
Direktzuschuss für Zisternen ab 3500 Liter Inhalt pauschal 500.-€, weitere 1.000.-€ pauschal wenn das Regenwasser für die Toilette und oder die Waschmaschine und Gartenbewässerungsanlagen verwendet wird.
Zusätzlich muss die Niederschlagswassergebühr bei Einbau von Zisternen angepasst werden.
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